Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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Fischereiangelegenheiten / Fischereischeine

Allgemeine Informationen

Touristenfischereischeine erhält man auch beim Bootsverleih Wenk im Hafen Stahlbrode.

 

Befristeter Fischereischein

Im Regelfall wird ein Fischereischein nur erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt worden ist.

Personen die keinen Fischereischein (mit Prüfung) besitzen, aber trotzdem angeln wollen, können in M-V eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein erteilt wird. Eine entsprechende Broschüre zu den wesentlichen Fragen des Fischerei- und Tierschutzrechts wird mit dem Schein ausgehändigt.

Der erste Originalschein kann in dem jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft für einen Zeitraum bis zu jeweils 28 Tage verlängert werden.

 

Fischereischein auf Lebenszeit

Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler / Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.

Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten

  • den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder

  • den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.

Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen), erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.

Rechtsgrundlagen

Gebühren

Ansprechpartner

Formulare

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