Fischereiangelegenheiten / Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Sie können Fischereidokumente online erwerben für:
die Angelerlaubnis für die Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechtes des Landes M-V,
die Fischereiabgabe für die Fischereiausübung in den Binnen- und Küstengewässern M-V,
den zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein/Urlauberfischereischein) für Binnen- und Küstengewässern M-V
die Verlängerung des in elektronischer Form ausgestellten zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein/Urlauberfischereischein) M-V zur Erstausstellung im Kalenderjahr
Link zum Verkauf von Fischereidokumenten in MV
(Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern)
Befristeter Fischereischein
Im Regelfall wird ein Fischereischein nur erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Sachkundeprüfung abgelegt worden ist.
Personen die keinen Fischereischein (mit Prüfung) besitzen, aber trotzdem angeln wollen, können in M-V eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, indem ein auf 28 Tage befristeter Fischereischein erteilt wird. Eine entsprechende Broschüre zu den wesentlichen Fragen des Fischerei- und Tierschutzrechts wird mit dem Schein ausgehändigt.
Der erste Originalschein kann in dem jeweiligen Kalenderjahr beliebig oft für einen Zeitraum bis zu jeweils 28 Tage verlängert werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler / Sportfischer) dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.
Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten
den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen), erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.
Rechtsgrundlagen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer).
Eine Erklärung des Antragstellers, dass er die für die Fischereiausübung erforderlichen Kenntnisse anhand der erhaltenen Broschüre "Der zeitlich berfristete Fischereischein in M-V" erwirbt (Antragsformular), ist abzugeben.
Eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), ist abzugeben.
Eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der o.g. Vorschriften durchgeführt worden ist (Antragsformular), ist abzugeben.
Gebühren
Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: EUR 8
Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für 10 Euro zu erwerben und in den Schein zu kleben.
Befristeter Fischereischein
Gebühr für den zeitlich befristeten Fischereischein: EUR 23,00
Gebühr für die Verlängerung: EUR 13,00
(038328) 603227
Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)