Aufhebung von Geflügelpest-Schutz- und Überwachungszonen
Allgemeinverfügung 1/2023 des Landkreises Vorpommern-Rügen vom 8. Januar 2023 wird aufgehoben
Anfang Januar wurde der Ausbruch der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Wüsteney in der Gemeinde Süderholz amtlich festgestellt. Infolgedessen wurden um den Nutzgeflügelbestand mit dem positiven Virusnachweis Schutz- (ehemals Sperrbezirk) und Überwachsungszonen (ehemals Beobachtungsgebiet) eingerichtet, in denen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest einzuhalten waren. Dies betraf:
Schutzzone:
- von der Gemeinde Süderholz die Ortsteile: Behnkenhagen, Kandelin, Klein Bisdorf, Klein Zarnewanz, Lüssow, Neuendorf, Poggendorf, Wüsteney
Überwachungszone:
- Gemeinde Süderholz
- von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile: Bremerhagen, Gerdeswalde, Horst, Segebadenhau, Wendorf
- Stadt Grimmen mit den Ortsteilen: Appelshof, Jessin, Gerlachsruh, Groß Lehmhagen, Hohenwarth, Hohenwieden, Klein Lehmhagen, Vietlipp
- von der Gemeinde Wendisch-Baggendorf der Ortsteil: Borgstedt
In den festgelegten Restriktionszonen traten seither keine weiteren Fälle bei Hausgeflügel auf, weshalb die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln als erloschen gilt. Die mit der Allgemeinverfügung 1/2023 (Veröffentlichung am 8. Januar) angeordneten Schutzmaßnahmen sind demnach aufzuheben. Dies tritt ab Freitag, den 10. Februar 2023 in Kraft.
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