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Beendigung der Kulanzregelung für Corona-Gutschriften bei behördlich angeordneten Schließungen

Die GEMA hat darauf hingewiesen, dass sie die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftenaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten zum 31. Mai 2021 einstellt.

Betriebe/Musiknutzer haben nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten. Anlässlich der Fußball-EM hat die GEMA zudem mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter einen Sondertarif für das Aufstellen von Großbildschirmen vereinbart.

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Veröffentlichung

Amt Miltzow
Fr, 28. Mai 2021

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