Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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Information zur Entrichtung der Fischereiabgabe

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen. Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1 Landesfischereigesetz zur Fischereiabgabe.  
Wie aus der Begründung zum Gesetz hervorgeht, soll ab 2025 auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern die Fischereiabgabe in M-V 
entrichten. Die Gesetzesänderung erfordert noch eine Änderung der Fischereischeinverordnung. Bis dahin gilt, dass gültige Fischereischeine 
aus einem anderen Bundesland oder Staat mit Nachweis der dort entrichteten Fischereiabgabe weiterhin für die Fischereiausübung in MV 
anerkannt werden. 
Angler aus den Bundesländern Sachsen1, Niedersachsen und Bremen, wie auch Polen, Österreich, Schweiz und Niederlande entrichten in 
ihrem Heimatland jedoch keine Fischereiabgabe; sie müssen deshalb ab 01.01.2025 zu ihrem Fischereischein eine Abgabe in MV entrichten, 
wenn sie in Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns angeln wollen. 
Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden als Klebemarke ausgegeben oder kann 
auch online bezahlt werden ( https://erlaubnis.angeln-mv.de/). Beim Erwerb einer Klebemarke ist diese auf einem personalisierten Dokument 
(Fischereischein, Angelerlaubnis, Nachweiskarte mit Personaldaten des Inhabers etc.) einzukleben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Miltzow
Mo, 17. März 2025

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