Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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News-Ticker

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Schaustellungen von Personen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig eine Veranstaltung zur Schaustellung von Personen wie beispielsweise Striptease oder Tabledance durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.

Auch wenn Sie Ihre Geschäftsräume für eine solche Veranstaltung zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis.

Sie gilt generell nur für den genannten Raum und den Antragsteller persönlich.

Darbietungen mit überwiegend künstlerischem, sportlichem, akrobatischem oder ähnlichem Charakter sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen.

Es wird nicht auf öffentliche Veranstaltungen abgestellt, so dass auch Darbietungen vor nur einem Zuschauer, die erlaubnispflichtig sind, erfasst werden.

In der Regel wird die Erlaubnis zur Schaustellung von Personen unbefristet erteilt. Sie kann jedoch auch befristet erteilt werden. Möchten Sie eine Verlängerung beantragen, so gelten für dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung der Erlaubnis.

Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden. Sie kann für einzelne aber auch für regelmäßige Veranstaltungen erteilt werden. Die Erlaubnis kann mit Auflagen (auch nachträglich) verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit einer Meldebescheinigung

  • ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei nicht EUAngehörigen)

  • Betriebsbeschreibung, insbesondere Benennung der Räume und eventueller Einbauten, einschließlich Beschreibung der beabsichtigten Nutzung.

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)

  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes

  • eventuell Handels oder sonstiger Registerauszug

  • eventuell Baugenehmigung (bei erstmaliger Nutzung für Schaustellung von Personen)

  • eventuell Grundrisszeichnung aller zum Betrieb vorgesehenen Räume

Gebühren

Verwaltungsgebühr

148,00 - 740,00 EUR

für die Erteilung der Erlaubnis zur Veranstaltung von Schaustellungen von Personen

Weitere Informationen

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: kostenpflichtig

  • Führungszeugnis: kostenpflichtig

  • Bescheinigung des Finanzamtes: kostenfrei

  • Auszug aus dem Schuldnerregister des Amtsgerichtes: kostenfrei

Ansprechpartner


Amtsbereich: Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519Sundhagen OT Miltzow

Frau Fiedler
Telefon (038328) 603227

Formulare

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