Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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Führungszeugnis

Allgemeine Informationen

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie ein Führungszeugnis beantragen.


Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • einfaches Führungszeugnis

  • erweitertes Führungszeugnis

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • Europäisches Führungszeugnis

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Dies dient etwa zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.


Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie

  • im Kinder- und Jugendbereich tätig werden, zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein, oder

  • mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde, zum Beispiel, wenn Sie eine Fahrerlaubnis benötigen. Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.


Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten oder Großbritanniens, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

 

Führungszeugnisse können auch direkt beim Bundesamt für Justitz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de angefordert werden.

Hierzu benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

  • Ihre 6-stellige PIN.

  • Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.

  • Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.

  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

  • Die Antragstellung auf mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) wird derzeit nicht unterstützt.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte, oder Aufenthaltstitel

  • bei der Meldebehörde ist auch eine Identifizierung mittels Reisepass möglich

  • gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen,

    zum Beispiel die Aufforderung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Gebühren

13,00 EUR

Hinweis: In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden.

Ansprechpartner


Amtsbereich: Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519Sundhagen OT Miltzow

Frau Peschuk
Telefon (038328) 603226

Frau Stern
Telefon (038328) 603222

Formulare

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