Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)

Allgemeine Informationen

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

Zuständig in ihrem Bereich ist: 

Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt

https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Abbrennen-von-pyrotechnischen-Gegenständen-der-Kategorie-F2-private-Kleinfeuerwerke

 

Vorausetzung:

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 01.01. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres dürfen Sie ein Feuerwerk nur abbrennen, wenn Sie im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheins sind.

Außerhalb des Jahreswechsels können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde prüft ihren Antrag darauf, ob eine Gefahr durch das Kleinfeuerwerk besteht, ob ein begründeter Anlass vorliegt und ob alle relevanten Dokumente vorliegen.

Die zuständige Behörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen. In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die örtlich zuständige Sprengstoffbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob Ausnahmen grundsätzlich und in welchem Umfang bewilligt werden. 

Den Antrag müssen Sie bei der für den Abbrennort örtlich zuständigen Sprengstoffbehörde stellen. Welche Angaben konkret benötigt werden, ist im Einzelfall zu betrachten. Je nach Örtlichkeit, Umfang und Anlass des Feuerwerks können zum Beispiel die Nähe zu brandgefährdeten Objekten oder besonders schützenswerten Objekten von Bedeutung sein.

 

Eine Erlaubnis nach §23 Absatz 3 der 1.SprengV, das sind Feuerwerke der Katogerie 3, 4, P1, T1 oder T2 ist online beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

Feuerwerke dieser Kategorie können nur vom LaGuS M-V genehmigt werden.

Antrag online erledigen

 

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner


Amtsbereich: Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519Sundhagen OT Miltzow

Herr Beilke
Bahnhofsallee 8a
18519 Sundhagen OT Miltzow
Telefon (038328) 603228

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