Infos Coronavirus

Regelung des Bürgerverkehrs im Amt Miltzow während der Corona-Pandemie
Sehr geehrte Bürger/innen,
Aufgrund der auch im Landkreis Vorpommern-Rügen stark angestiegenen Zahl der Neuinfektionen mit Covid-19 schließt das Amt Miltzow ab Mittwoch, den 16.12.2020 bis auf Widerruf für den Publikumsverkehr ohne vorherige Terminvereinbarung.
Jegliche Anliegen, die ein persönliches Erscheinen erfordern, können dann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt werden. Die Verwaltung arbeitet in allen Bereichen weiter und ein großer Teil der Leistungen kann auf dem telefonischen Weg oder per E-Mail erledigt werden. Bereits vereinbarte Termine bleiben bestehen.
Alle Telefonnummern unseres Amtes finden Sie unter: www.amt-miltzow.de mit dem/der für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in.
Sie können auch die zentrale Rufnummer: 038328-6030 nutzen und sich zu dem entsprechenden Sachbereich zwecks Terminvereinbarung durchstellen lassen.
Bei Ihrem Besuch nutzen Sie bitte die Klingel an der Hauswand.
Beim Betreten des Amtes werden Ihre Daten aufgenommen, es gilt eine Masken- und Händedesinfektionspflicht.
Wir möchten Sie für diese Maßnahmen um Verständnis bitten.
Die Amtsvorsteherin
Elke Lück
Wohngeldbeantragung im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus
aufgrund der aktuellen Lage wird es in vielen Haushalten zu Geldeinbußen kommen z. B. durch Kurzarbeitergeld. In diesen Fällen wollen wir helfen und unterstützen bei der Beantragung von Wohngeld.
Sie haben die Möglichkeit, Anträge herunterzuladen von der Seite des Regierungsportal MV.
(https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Bau/Wohngeld/Wohngeldformulare/)
Sie können uns aber auch telefonisch kontaktieren unter 038328/603222 oder 038328/603226 oder gerne auch per E-Mail unter
oder
Zum Antrag sind aber auch wichtige Unterlagen miteinzureichen:
bei einer Mietwohnung:
- Mietvertrag und letzte Betriebskostenabrechnung
- aktuelles Einkommen aller Haushaltsmitglieder (Lohn, Rente, Minijob, Elterngeld, Zinsen, Unterhalt usw.)
- Geburtsurkunden der Kinder und Vaterschaftsanerkennung
bei einem eigenen Haus:
- Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Wohnflächenberechnung der einzelnen Räume
- Grundsteuerbescheid
- Jahreskontoauszüge für alle Hauskredite, Bausparverträge
Einzelfälle können Sie gerne mit uns besprechen.
Weitere allgemeine Informationen und Handlungsempfehlungen finden sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
https://www.lk-vr.de/Startseite/Informationen-zum-Coronavirus
Informationen und Hilfsangebote der "Kirchenregion am Sund" finden sie hier ......
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25. 01. 2021 - 16:00 Uhr