Allgemeinverfügung Nr. 9/2021 zur Festlegung eines Sperrgebietes und Beobachtungsgebiet wegen Geflügelpest

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt folgende
Allgemeinverfügung Nr. 9 / 2021:
Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes · wegen Geflügelpest in Stralsund
1. Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in
18437 Stralsund wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einschleppung des Erregers in den Geflügelbestand erfolgte vermutlich nach dem 21.02.2021.

Das folgende Gebiet wird als Geflügelpest - Beobachtungsgebiet festgelegt:

  • von der Gemeinde Elmenhorst die Ortsteile: Elmenhorst, Neu Elmenhorst
  • von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile: Ahrendsee, Berghof, Brandshagen, Middelhagen, Neuhof, Niederhof, Woltershagen, Wüstenfelde

Weitere Informationen entnehmen sie der Allgemeinverfügung.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Miltzow
Mi, 10. März 2021

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