Wichtige Informationen zur Neuregelung zur Lichtbilderfassung ab dem 01.05.2025
Neue Regelungen für Lichtbilder ab 1. Mai 2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und
verwendet (E-Passfoto-Verfahren).
Dies erfolgt zum einen auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zur Behörde, indem Ihr Foto vom
Fotografen verschlüsselt über das E-Passfoto-System in eine sichere Cloud übertragen wird. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Data-
Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit dem das Einwohnermeldeamt Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann.
Fotostudios, die diesen Service anbieten, können Sie bspw. unter www.e-passfoto.de finden.
Zum anderen können Sie die Möglichkeit direkt vor Ort, im Einwohnermeldeamt nutzen. Hier wird ein zertifiziertes Lichtbildauf-
nahmegerät stehen und die digitalen Lichtbildaufnahmen mit Unterstützung des Sachbearbeiters fertigen.
Für ein digitales Lichtbild durch das Bürgeramt wird eine zusätzliche Gebühr von 6 Euro pro Dokument erhoben.
Dies bedeutet, dass bei gleichzeitiger Beantragung von Ausweis und Reisepass zwei gesonderte digitale Lichtbilder gemacht werden müssen
und somit eine Gesamtgebühr für die Lichtbilder von 2 x 6 Euro, also 12 Euro, entsteht.
Wichtige Hinweise:
Lichtbilder in Papierform können nicht mehr verwendet werden.
Diese Neuregelung wird zum 01.05.2025 bundesweit umgesetzt.
Bei einer bundesweiten und gleichzeitigen Umstellung von Verfahren kommt es sicherlich vor, dass nicht alles von Anfang an
reibungslos läuft, und dies im Hinblick auf die nahenden Sommermonate. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Urlaubsplanung.Kurzentschlossene sollten zur Sicherheit das Passbild bei einem zertifizierten Fotografen aufnehmen lassen, da bei Systemausfall
oder technischen Hürden keine Alternative im Bürgerbüro angeboten werden kann.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht Änderungen in den
Gesetzen und Verordnungen zum Pass- und Personalausweiswesen sowie im Aufenthaltsgesetz und der Aufenthaltsverordnung vor, nach
denen künftig Manipulation von hoheitlichen Dokumenten durch Morphing gezielt begegnet werden soll.
Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem
einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.
Durch Morphing-Manipulation ist der Pass beziehungsweise Personalausweis als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht,
sodass die bisherige Praxis, nach der antragstellende Personen ausgedruckte Lichtbilder bei der Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde
einreichen, nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.
Generell gilt: Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub!
Prüfen Sie regelmäßig und frühzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Angehörigen. So steht einem
stressfreien Start in die Urlaubs-Saison 2025 nichts im Wege.
Ihr Ordnungsamt / Bereich Meldewesen
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