Umsetzung des zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes (WoftG M-V)
Der Zeitraum zur Teilnahme an der Bürgerbefragung unseres Landkreises zur sozialen und Gesundheitsberatung nach WoftG M-V wurde bis zum 31.12.2022 verlängert wurde.
Hintergrund
Mit Inkrafttreten des. zweiten Abschnittes des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes
für Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die finanzielle und inhaltliche
Verantwortung der hier gegenständlichen Beratungslandschaft (Allgemeine Soziale Beratung,
Schuldner- und Insolvenzberatung, Sucht- und Drogenberatung, Behindertenberatung, Ehe- und
Lebensberatung sowie Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung) auf kommunaler
Ebene. Im Rahmen der Umsetzung arbeiten wir gemeinsam mit den Trägern der freien
Wohlfahrtspflege an einer weiteren Optimierung. Wir ermitteln hier trägerunabhängig die·
Bedarfe, wollen aber auch Informationen, breiter zugänglich machen.
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