Tierseuchenverfügung zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone in den Ortsteilen der Gemeinde Sundhagen

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt folgende
Allgemeinverfügung Nr. 23 / 2021


Tierseuchenverfügung zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)

 

Das folgende Gebiet wird als Uberwachungszone festgelegt:
von der Gemeinde Süderholz die Ortsteile: Behnkenhagen, Gülzow-Dorf, Kandelin, Klein Bisdorf, Kreutzmannshagen, Lüssow, Neuendorf, Poggendorf, Pützmannshagen, Schmietkow, Willershusen, Wüst Eldena, Wüsteney, Zarnewanz, Klein Zarnewanz, Zarnewanz Ausbau •


von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile: Gerdeswalde, Horst, Jager, Segebadenhau, Wendorf

 

In den Schutz- und Überwachungszonen ist folgendes einzuhalten:
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) sind ab sofort aufzustallen und darf nur entweder in geschlossenen Ställen oder
unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten
werden.

 

Weitere Festlegungen im anliegenden Download der Algemeinverfügung.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Miltzow
Di, 16. November 2021

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