Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
Do, 26. Oktober 2023
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des ...
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt gemäß § 13 Absatz 1 GeflügelpestVerordnung
folgende Allgemeinverfügung Nr. 4/2021 zur Änderung der Allgemeinverfügung Nr. 1 /2021 vom 12.Januar 2021
1. Ziffer 1 der Allgemeinverfügung Tierseuchenverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Klassische Geflügelpest vom 31. Oktober 2020 erhält folgende
Fassung:
Für den gesamten Landkreis Vorpommern - Rügen wird die Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) ab sofort angeordnet.
Geflügel darf in diesen Gebieten nur entweder
A: in geschlossenen Ställen oder
B: unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) gehalten werden.
2. Die in Nr. 1 benannte Anordnung ist gemäß§ 37 Tiergesundheitsgesetz ·sofort zu vollziehen.
3. Die Allgemeinverfügung Nr. 1 /2021 vom 12. Januar 2021 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
4. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Do, 26. Oktober 2023
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des ...
Mo, 11. September 2023
Aktuelle Infos
Information zur Elektronischen Rechnungslegung (X-Rechnung)
Online Leistungen des Amtes über das MV-Serviceportal beantragen. (bereits verfügbare Leistungen im Standes-, Gewerbeamt und für den Bereich Hundesteuer)
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