Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest in der Gemeinde Sundhagen vom 18.01.2021

Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen erlässt folgende
Allgemeinverfügung Nr. 2 / 2021
Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest in Grimmen
1. Die amtliche Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung in Grimmen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Einschleppung des Erregers in den
Geflügelbestand erfolgte vermutlich nach dem 18.01.2021

 

Die folgenden Gebiete werden als Geflügelpest - Beobachtungsgebiet festgelegt:

  • die gesamte Gemeinde Splietsdorf, ausgenommen der Ortsteil: Holthof
  • die gesamte Gemeinde Süderholz, ausgenommen die Ortsteile: Dreizehnhausen,
  • Griebenow, Groß Bisdorf, Kreutzmannshagen, Schmietkow, Zarnewanz
  • die gesamte Gemeinde Papenhagen, ausgenommen der Ortsteil: Schönenwalde
  • die gesamte Gemeinde Wendisch-Baggendorf
  • die gesamte Gemeinde Wittenhagen
  • von der Gemeinde Gransebieth die Ortsteile: Brönkow, Kirch-Baggendorf
  • von der Stadt Grimmen der Ortsteil: Grellenberg, Hohenwarth, Stoltenhagen
  • von der Gemeinde Glewitz die Ortsteile: Strelow, Turow
  • von der Gemeinde Sundhagen die Ortsteile: Bremerhagen, Hildebrandshagen, Wilmshagen
  • von der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz die Ortsteile: Angerode, Buchholz

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Miltzow
Fr, 05. Februar 2021

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