Abschaffung des Kinderreisepasses ab dem 01.01.2024
Do, 26. Oktober 2023
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des ...
Liebe Eltern,
wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, werden die Einrichtungen zum 16.03.2020 bis zum 19.04.2020 geschlossen!
Wer am 16.03.2020 noch nicht weiß, wie er sein Kind betreuen kann, für denjenigen gibt es einen Übergangstag.
Die Erzieher werden zur Betreuung bei Notfällen bereit stehen.
Ab dem 17.03.2020 sollen grundsätzlich alle Kinder zu Hause betreut werden!
Im Rahmen einer Notfallbetreuung wird für die Kindertagesförderung ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorgehalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, wie z. B. folgende Bereiche:
Feuerwehr (Berufsfeuerwehren und Schwerpunktfeuerwehren),
Polizei,
Strafvollzugsdienst,
Rettungsdienst,
medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken,
Justizeinrichtungen,
ambulante und stationäre Pflegedienste,
stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. für Hilfen zur Erziehung),
die Produktion und die Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs,
Kommunale und Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.
Dabei ist restriktiv zu verfahren. Auch alle Kinder von Eltern, die einer der zuvor genannten Berufsgruppen angehören, sollen grundsätzlich zu Hause bleiben.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/
Do, 26. Oktober 2023
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,hiermit möchten wir Sie über die Abschaffung des ...
Mo, 11. September 2023
Aktuelle Infos
Information zur Elektronischen Rechnungslegung (X-Rechnung)
Online Leistungen des Amtes über das MV-Serviceportal beantragen. (bereits verfügbare Leistungen im Standes-, Gewerbeamt und für den Bereich Hundesteuer)
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