Amtliche Haushaltsbefragung Mikrozensus 2026
Im Januar 2026 hat das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern mit der amtlichen Haushaltsbefragung Mikrozensus für das Jahr 2026 begonnen.
Rechtsgrundlage dieser Befragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 07. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2826), entsprechend ist diese Befragung ordnungsgemäß und rechtmäßig.
Sofern ein Haushalt für diese sogenannte Flächenstichprobe nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren ausgewählt wurde, besteht für diesen eine Auskunftspflicht.
Alle Angaben werden nach den Datenschutzvorgaben streng vertraulich behandelt und dienen ausschließlich statistischen Zwecken.
Für die Durchführung des Mikrozensus wird das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern von ehrenamtlich tätigen Erhebungsbeauftragten (Interviewer/-Innen) unterstützt. Sie weisen sich mit einem Ausweis des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern aus. Zudem kündigen sie sich durch ein Schreiben an, auf das der Name und die Anschrift des auskunftspflichtigen Haushaltes händisch im Rahmen der Erstbegehung der zu befragenden Gebäude eingetragen wird.
Die ausgewählten Haushalte haben jedoch auch die Möglichkeit Ihre Angaben telefonisch beim Erhebungsbeauftragen sowie online, telefonisch oder auf Papier beim Statistischen Amt abzugeben.
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