Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 13/2025 zur Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)
Leider gab es jedoch einen erneuten Ausbruch des hochpathogenen Influenza-A-Virus des Subtyps H5N1 im Landkreis VR. Der Ausbruch in einer Geflügelhaltung in 18574 Poseritz, OT Grabow wurde am 08.12.2025 amtlich festgestellt. Aufgrund dieses Vorfalls wurde nun durch die Allgemeinverfügung 13/2025 erneut Maßnahmen ergriffen und Schutz- und Überwachungszonen festgelegt.
Dies betrifft bisher nur die Gemeinde Sundhagen.
Folgende Ortsteile/ Bereiche der Gemeinde Sundhagen wurden als Überwachungszone festgelegt:
Neuhof
Niederhof
Brandshagen
Woltershagen
Groß Miltzow
Schönhof
Oberhinrichshagen
Niederhinrichshagen
Reinberg
Stahlbrode
Falkenhagen
Hankenhagen
Dömitzow
Tremt
Middelhagen
Neidelhof
Wittenberghof
Wie bereits bekannt, gelten folgende Maßnahmen in den Schutz- und Überwachungszonen:
Aufstallungspflicht
Anzeigepflicht
Eigenüberwachung
Veranstaltungsverbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art
Freilassen von Vögeln zur Aufstockung des Wildvogelbestandes
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