Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 8/2025 zur zur Aufhebung der tierseuchlichen Algemeinverfügung Nr. 5/2025
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung bedeutet, dass die Überwachungszone in der Gemeinde Sundhagen und die damit verbundene Aufstallungspflicht für folgende Ortsteile entfällt:
Neuhof
Niederhof
Brandshagen
Woltershagen
Groß Miltzow
Oberhinrichshagen
Niederhinrichshagen
Reinberg
Stahlbrode
Middelhagen
Neidelhof und
Wittenberghof.
Die Allgemeinverfügung Nr. 7/2025 (Ausbruch in Wittenhagen) hat jedoch weiterhin noch Bestand.
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