Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone wegen des Ausbruchs der Geflügelpest (HPAI)
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen hat den Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI) in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Wittenhagen amtlich festgestellt.
Zum Schutz weiterer Geflügelbestände werden gemäß den geltenden EU- und Bundesvorschriften eine Schutzzone und eine Überwachungszone um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Diese Maßnahmen dienen der Eindämmung der Tierseuche und dem Schutz der Geflügelbestände in der Region.
Für alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten gelten folgende verbindliche Anordnungen:
Aufstallungspflicht:
Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner und Fasane müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die den Kontakt zu Wildvögeln verhindert.Anzeigepflicht:
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel sind verpflichtet, unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Tiere sowie deren Haltungsort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.Eigenüberwachung:
Geflügelhaltende Betriebe müssen ihre Tiere regelmäßig auf Krankheitsanzeichen überwachen und bei Auffälligkeiten sofort das Veterinäramt informieren.Veranstaltungen:
Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte sowie ähnliche Veranstaltungen sind bis auf Weiteres verboten.Freilassen von Vögeln:
Das Freilassen von gehaltenen Vögeln zur Aufstockung des Wildvogelbestandes ist nicht gestattet.
Die genauen Grenzen der Schutz- und Überwachungszonen sowie weitere Details sind in der Allgemeinverfügung Nr. 7 / 2025 (siehe rechts bei Downloads) veröffentlicht und auf der Internetseite des Landkreises einsehbar.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Beachtung der Maßnahmen.
Nur durch konsequente Einhaltung der Vorgaben kann eine Ausbreitung der Geflügelpest wirksam verhindert werden.
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