Baumschutz/Baumfällungen

Rechtsgrundlagen

Baumschutzsatzung Gemeinde Elmenhorst

Baumschutzsatzung Gemeinde Wittenhagen

 

Die Gemeinde Sundhagen hat keine eigene Baumschutzsatzung.
Die Regelung erfolgt dort nach dem Naturschutzausführungsgesetz  M-V geregelt in §18 und § 19.

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle Bäume ab einem Stammumfang von 1,00 m, gemessen in 1,30 m Höhe, bis auf wenige Ausnahmen, gesetzlich geschützt. Alle Handlungen die zu einer Schädigung führen sind verboten. Davon ausgenommen sind qualifizierte Pflegeschnitte.

 

Ausnahmen bei geschädigten Bäumen die gefällt werden, müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen gestellt werden.

Information zur Beantragung finden sie hier

 

 

Ansprechpartner

Formulare

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Merkblätter

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