Hausnummern

Allgemeine Informationen

Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.

Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner


Amtsbereich: Bauamt

Bahnhofsallee 8a
18519Sundhagen OT Miltzow

Frau Wenk
Telefon (038328) 603233

Formulare

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