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Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:


§ 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern

 

Datenempfänger:

 

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist berechtigt bzw. verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln. Datenempfänger sind: Im Falle, von Rechtsstreitigkeiten, eines Verstoßes gegen die aktuell gültigen Regelungen bzw. eines Ausbruchgeschehens werden die Daten an das FG Recht, den FD Ordnung, und/oder an die mit der Aufgabe betrauten Stabsmitarbeiter/innen übermittelt.
Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Anzeigen von Veranstaltungen werden für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstal-tung gespeichert. Bei allen anderen Anzeigepflichten werden die übermittelten Daten längs-tens bis zum Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern aufbewahrt.


Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten:


Die Nichtbereitstellung der Daten stellt einen Verstoß gegen die Verordnung der Landesregie-rung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern dar und kann in Form eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet werden.

Ansprechpartner

Formulare

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