Veranstaltungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
§ 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern
Datenempfänger:
Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist berechtigt bzw. verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln. Datenempfänger sind: Im Falle, von Rechtsstreitigkeiten, eines Verstoßes gegen die aktuell gültigen Regelungen bzw. eines Ausbruchgeschehens werden die Daten an das FG Recht, den FD Ordnung, und/oder an die mit der Aufgabe betrauten Stabsmitarbeiter/innen übermittelt.
Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Anzeigen von Veranstaltungen werden für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstal-tung gespeichert. Bei allen anderen Anzeigepflichten werden die übermittelten Daten längs-tens bis zum Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern aufbewahrt.
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten:
Die Nichtbereitstellung der Daten stellt einen Verstoß gegen die Verordnung der Landesregie-rung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern dar und kann in Form eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet werden.