Veranstaltungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
§ 32 Satz 1 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern
Datenempfänger:
Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist berechtigt bzw. verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an Dritte zu übermitteln. Datenempfänger sind: Im Falle, von Rechtsstreitigkeiten, eines Verstoßes gegen die aktuell gültigen Regelungen bzw. eines Ausbruchgeschehens werden die Daten an das FG Recht, den FD Ordnung, und/oder an die mit der Aufgabe betrauten Stabsmitarbeiter/innen übermittelt.
Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Anzeigen von Veranstaltungen werden für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstal-tung gespeichert. Bei allen anderen Anzeigepflichten werden die übermittelten Daten längs-tens bis zum Außerkrafttreten der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern aufbewahrt.
Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten:
Die Nichtbereitstellung der Daten stellt einen Verstoß gegen die Verordnung der Landesregie-rung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern dar und kann in Form eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet werden.
Ansprechpartner
Formulare
Aktuelle Infos
Information zur Elektronischen Rechnungslegung (X-Rechnung)
Online Leistungen des Amtes über das MV-Serviceportal beantragen. (bereits verfügbare Leistungen im Standes-, Gewerbeamt und für den Bereich Hundesteuer)
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Nächste Veranstaltungen:
29. 03. 2024 - Uhr bis 21:00 Uhr
31. 03. 2024 - Uhr bis 16:00 Uhr
01. 04. 2024 - Uhr bis 20:00 Uhr