Landkreis Vorpommern-Rügen

 
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News-Ticker

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Spielhallen, Spielautomaten

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen. 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • Auszug aus Gewerbezentralregister GZR

  • Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden

  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

  • Gewerbeanmeldung (Bestätigung)

  • Pacht-/Mietvertrag

  • Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug

Gebühren

Verwaltungsgebühr

174,00 - 1872,00 EUR

Ansprechpartner


Amtsbereich: Ordnungsamt

Bahnhofsallee 8a
18519Sundhagen OT Miltzow

Frau Fiedler
Telefon (038328) 603227

Formulare

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Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

16.​11.​2025 - Uhr

 

19.​11.​2025 - Uhr bis Uhr

 

21.​11.​2025 - Uhr bis Uhr