Spielhallen, Spielautomaten
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Auszug aus Gewerbezentralregister GZR
Grundriss und Lageplan der Räumlichkeiten
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution, welches den Vorgaben des § 6 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 entspricht
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gewerbeanmeldung (Bestätigung)
Pacht-/Mietvertrag
Genossenschaftsregisterauszug oder Handelsregisterauszug
Gebühren
Verwaltungsgebühr
174,00 - 1872,00 EUR
(038328) 603227
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Bauartzulassung beantragen