Spendenbescheinigung

Allgemeine Informationen

Falls Sie Ihrer Gemeinde oder dem Amt eine Geld- oder Sachspende zukommen lassen, können wir Ihnen eine Zuwendungsbestätigung bzw. Spendenbescheinigung ausstellen, wenn die Zuwendung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bestimmt ist. Die Zuwendungsbestätigung erfolgt auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck.

Auf solch eine Zuwendungsbestätigung kann verzichtet werden, wenn die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt (seit dem 01.01.2021). Die Finanzämter erkennen den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung an.

 

Da Spenden über einem Betrag von 100,00 € erst in öffentlicher Sitzung vom jeweiligen Gremium angenommen werden dürfen, kann es zeitweise etwas dauern, bis wir Ihnen die Spendenbescheinigung ausstellen können.

 

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die Kämmerei.

Rechtsgrundlagen

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