Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk)

Allgemeine Informationen

Im Amt Miltzow können sie einen Antrag auf Erlaubnis nach § 23 Absatz 2 der 1. SprengV, das sind nur Feuerwerke der Kategorie 2, die ausserhalb des Zeitraumes vom 31.12 - 01.01 abgebrannt werden, stellen.

 

Eine Erlaubnis nach §23 Absatz 3 der 1.SprengV, das sind Feuerwerke der Katogerie 3, 4, P1, T1 oder T2 ist online beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

Feuerwerke dieser Kategorie können nur vom LaGuS M-V genehmigt werden.

 Onlineformular

https://fms.mv-regierung.de/lip3_2/action/invoke.do?id=lagus_pyro

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Formulare

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